Betriff: Dekubitusprophylaxe Patient: Vinzenz Bosch, geb. 15.05.1984 Nach einem ausführlichen Gespräch aller anwesenden Personen wird hiermit schriftlich Folgendes festgehalten: Bei Herrn Bosch liegt nach einem Motorradunfall im vergangenen August eine Querschnittslähmung ab 5. Halswirbel ____ kompletten Sensibilitätsverlusts vor. Ein selbständiger Positionswechsel ist dem Patienten deshalb nicht möglich. Schmerzreize werden wegen der Schädigung der Nervenbahnen nicht wahrgenommen. Nachts hat der Patient eine Wechseldruckmatratze, ____ er gut toleriert. Tagsüber sitzt er auf eigenen Wunsch ausschließlich im Elektrollstuhl, ____ er mit dem Kinn steuert. Einen mehrmaligen Lagewechsel ____ der Tagesstunden (z. B. Wechsel vom Rollstuhl ins Bett in der Mittagszeit) lehnt Herr Bosch konsequent ab. Lediglich im Rahmen von physiotherapeutischen Maßnahmen ist er bereit, den Rollstuhl zu verlassen. Herr Bosch wurde ausführlich über sein sehr hohes Dekubitusrisiko informiert, besonders im Sakralbereich ____ das lange Sitzen, und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken. Er ist jedoch ____ unterschiedlicher Angebote zur Lageveränderung und Mobilisation nicht bereit. Er möchte ____ nicht immer wieder zu diesen Maßnahmen aufgefordert werden. Auch die Angehörigen (Eltern und Bruder des Patienten) konnten ihn nicht umstimmen. Von Seiten des ärztlichen und pflegerischen Teams kann ____ die gesundheitlichen Folgen keine Verantwortung mehr übernommen werden. Herr Bosch ist selbstbestimmt und daher für die Folgen seines Tuns selbst verantwortlich. Auf seine Bitte leistet sein Vater die Unterschrift unter diesem Protokoll. 1. „Extended spectrum betalactamases“ (ESBL) steht dabei für Enzyme, die diese Bakterien ____ gegen übliche Antibiotika machen können Dabei sind die sonst ____ Antibiotika erfolglos. 3. Ihre ____ muss auf jeden Fall verhindert werden. 4. ____ ist noch die aerogene Übertragung z. B. beim Absaugen 5. Infizierte Wunden, Dekubitalgeschwüre, Stomata aller Art und lange Krankenhausaufenthalte, insbesondere auf Intensivstationen, ____ eine Infektion. 6. Isolierende Maßnahmen von infizierten Bewohnerinnen wie Isolierung oder Einschränkungen bei der ____ am Sozialleben sind daher nicht sinnvoll. 7. Dabei dürfen nur Mittel mit ____ Wirkung eingesetzt werden. Ein häufiger Wechsel der Pflegeperson ist bei diesen Patientinnen zu vermeiden. 8. Aus Datenschutzgründen werden die ____ von ESBL-Patientinnen nur dann weitergegeben, wenn z. B. 9. die ____ in andere Institutionen, der Transport mit einem Rettungsmittel oder der Besuch einer Arztpraxis anstehen, wo weitere Personen aus Risikogruppen betroffen sein könnten. 10. ____ im Haus sind immer auf ESBL zu untersuchen bzw. sollten aus der vorigen Institution einen negativen Befund mitbringen.

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