A1 (M15) Sozialpartner und Staat, Sozialpartner handeln soziale Standards ihrer Arbeitsbeziehungen eigenverantwortlich aus., Tarifautonomie bedeutet, dass der Staat verbindlich die Lohnhöhe festlegt., Gewerkschaften vertreten typischerweise Arbeitnehmerinteressen, Arbeitgeberverbände Arbeitgeberinteressen., Tarifautonomie steht im Zusammenhang mit Grundrechten wie Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit., A2 (M15) Grundkonflikt Kapital–Arbeit, Arbeitgeber wollen Kosten (u. a. Löhne) möglichst niedrig halten., Arbeitnehmer wollen ihre Arbeitskraft möglichst teuer verkaufen., Der Grundkonflikt ist ein Sonderfall, der nur in Planwirtschaften entsteht., Der Konflikt hängt mit Privateigentum an Produktionsfaktoren zusammen (Kapital/Arbeit)., A3 (M14) Forderungen IG Metall, Forderung: +6% Entgelte und Ausbildungsvergütungen., Forderung: Laufzeit 27 Monate., Forderung: individueller Anspruch auf Reduktion bis 28 Std./Woche für bis zu 24 Monate., Forderung: generelle 40-Stunden-Woche als neue Regelarbeitszeit., A4 (M14) Begründungen IG Metall, Löhne stützen über Konsum Wachstum., Lohnerhöhungen müssen mindestens über der Zielinflation von 2% liegen, um Kaufkraft zu sichern., Produktivitätszuwachs soll allein den Unternehmen zufallen, um Investitionen zu ermöglichen., Es wird auch eine Umverteilung zugunsten der Arbeitnehmer begründet (hohe Auslastung/Renditen)., A5 (M14) Arbeitgeberangebot/Position, Angebot: Einmalzahlung 200 € + 2% Tariferhöhung ab April., Arbeitgeber akzeptieren einen individuellen 28h-Anspruch grundsätzlich., Arbeitgeber begründen Zurückhaltung u. a. mit digitalem Wandel und globalem Wettbewerb., Arbeitgeber fordern 6% Lohnerhöhung bei 12 Monaten Laufzeit., A6 (M14/M16) Arbeitskampfmittel im Verlauf, In der Tarifrunde wurden Warnstreiks genannt/geführt., Eine Urabstimmung über unbefristete Streiks fand tatsächlich statt., IG Metall konnte die Verhandlungen für gescheitert erklären und eine Abstimmung über unbefristete Streiks anstoßen., Es wurde in jedem Fall ein Schlichtungsverfahren durchgeführt, bevor Warnstreiks möglich waren., A7 (M16) Ablauf: Schlichtung, In der Schlichtung arbeiten Kommissionen mit gleicher Anzahl von Mitgliedern beider Seiten., Ein neutraler, von beiden akzeptierter Schlichter leitet die Verhandlungen., Scheitert Schlichtung, beginnt der Arbeitskampf (im Modell)., Schlichtung ersetzt die Tarifautonomie durch staatliche Lohnfestsetzung., A8 (M16) Urabstimmung (Streik), Urabstimmung betrifft typischerweise die Mitglieder der Gewerkschaft., Im Material wird als Richtwert genannt, dass häufig ca. 75% zustimmen müssen., Urabstimmung ist eine Abstimmung der Arbeitgeber über Aussperrung., Nach positiver Urabstimmung können auch gezielt einzelne Unternehmen bestreikt werden., A9 (M16) Aussperrung, Aussperrung bedeutet: Arbeitgeber verweigern Arbeitsmöglichkeit und zahlen keinen Lohn., Aussperrung ist ein mögliches Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite., Streikgeld bekommen in jedem Fall alle Beschäftigten, unabhängig von Gewerkschaftsmitgliedschaft., Aussperrung kann als Reaktion auf Streikmaßnahmen eingesetzt werden., A10 (M14) Ergebnis: Geld/Zusatzleistungen, Ergebnis: 4,3% mehr Geld bei 27 Monaten Laufzeit., Ab 2019: jährliches Zusatzgeld 27,5% eines Monatseinkommens (mind. 400 €), das in Krisen reduziert/gestrichen werden kann., Ergebnis: keine Einmalzahlungen., Für Jan–März 2018: Einmalzahlung 100 €., A11 (M14) Ergebnis: Arbeitszeitoptionen, Bestimmte Gruppen können die Wochenarbeitszeit auf 28 Stunden reduzieren (bis zu zwei Jahre)., Alternativ zur Einmalzahlung können acht freie Tage gewählt werden (für bestimmte Gruppen)., Die 28h-Regel gilt automatisch für alle Beschäftigten ohne Bedingungen., Arbeitgeber erhielten zugleich mehr Möglichkeiten für 40-Stunden-Verträge., A12 (M17) Anspruch & „Trittbrettfahrer“, Anspruch auf tarifliche Regelungen haben ausschließlich Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften., Häufig profitieren dennoch Nichtmitglieder, weil Unternehmen Leistungen übertragen, um Gewerkschaftszulauf zu verhindern., Nichtmitglieder erhalten Streikgeld von Gewerkschaften., „Trittbrettfahrer“ bezeichnet im Material Nichtmitglieder, die profitieren, ohne Mitgliedsbeiträge zu zahlen., A13 (M17) Allgemeinverbindlichkeit, Allgemeinverbindlichkeit kann dazu führen, dass auch nicht tarifgebundene Betriebe Tarifregelungen übernehmen müssen., Ziel ist u. a., Konkurrenz zwischen Unternehmen zulasten der Beschäftigten zu verhindern., Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass Tarifverträge nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten., Allgemeinverbindlichkeit stärkt tendenziell die Wirkung von Tarifverträgen über Verbandsgrenzen hinaus., A14 (M17) Tarifbindung – Folgen, Sinkende Tarifbindung schwächt tendenziell die Position der Gewerkschaften in Verhandlungen., Sinkende Mitgliederzahlen und weniger organisierte Unternehmen auf Arbeitgeberseite können die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften reduzieren., Sinkende Tarifbindung führt zwingend zu höheren Löhnen, weil Unternehmen Wettbewerb um Arbeitskräfte haben., Tarifbindung wird im Material als in den letzten Jahren deutlich abnehmend beschrieben., Welche Aussagen sind materialnah plausibel?, „Trittbrettfahrer“ können den Organisationsgrad schwächen, weil Anreize zur Gewerkschaftsmitgliedschaft sinken., Allgemeinverbindlichkeit kann Lohndumping-Konkurrenz zwischen Unternehmen begrenzen., Wenn Tarifbindung abnimmt, steigt automatisch die Wahrscheinlichkeit, dass es gar keine Tarifkonflikte mehr gibt., Die Tarifautonomie ist mit Grundrechten verknüpft, weil ohne Koalitionsfreiheit Gewerkschaften/Verbände nicht frei handeln könnten.
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