e Fahrerflucht - Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich derjenige strafbar, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Fest­stellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht., e Erpressung - Bei dieser Straftat nach § 253 StGB versucht eine Person, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern., e Kunstfälschung/e Produktpiraterie - Im deutschen Recht wird dieses Delikt nicht ausdrücklich erwähnt. Für eine Verfolgung sind maßgeb­lich § 107 UrhG (Urhebergesetz) und §§ 263 (Betrug) und 267 (Urkundenfälschung) StGB. Das Kopieren oder Nachahmen an sich ist rechtlich zulässig, unzulässig ist lediglich die betrügerische Absicht, die sich darin äußert, Gewinn zu erzielen., e Sachbeschädigung - In § 303 StGB wird das Vergehen geregelt, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht. Es wird dabei vorausgesetzt, dass die beschädigte Sache „fremd" ist, das bedeutet, dass sie nicht allein das Eigentum des Täters ist. Auch der Versuch, diese Tat zu begehen, ist strafbar., r Heiratsschwindel - Dem Opfer wird eine gemeinsame Zukunft in einer Ehe in Aussicht stellt, um materielle Vorteile zu erlangen. Nach § 263 StGB (Betrug) drohen dabei bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe, e unterlassene Hilfeleistung - Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft., r Totshlag - Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.,

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