1) Wer kann Tarifverträge abschließen? a) Arbeitsämter und Gewerkschaften b) Gewerkschaften und Regierung c) Gewerkschaften und Arbeitsminister d) Arbeitgeberverband und Gewerkschaften e) Landesversicherungsanstalt und Gewerkschaften 2) Was bedeutet der Begriff Tarifautonomie? a) Jeder setzt seinen Stundenlohn selbst fest. b) Tarife stellen sich automatisch ein. c) Der Staat setzt die Tarife fest. Er ist autonom. d) Die Sozialpartner sind bei Tarifverhandlungen unabhängig von staatlichen Weisungen. e) Die Tarifpartner lassen durch ein Gericht den Lohn festlegen. 3) Was bedeutet der Begriff Friedenspflicht? a) Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen freundschaftlich miteinander umgehen b) Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen ergreifen. c) Arbeitnehmer dürfen ohne Zustimmung der Gewerkschaft nicht streiken. d) Der Staat darf in die Tarifautonomie nicht eingreifen. e) Die Tarifpartner dürfen Gespräche verweigern. 4) Was it eine Innung? a) Interessenvertretung der selbstständigen Handwerker b) Zusammenschluss der Arbeitnehmer und Arbeitgeber c) Zwangsorganisation für selbstständige Handwerker d) Körperschaft ohne eigene Rechtsfähigkeit e) andere Bezeichnung für Handwerkskammer 5) Was macht die Handwerkskammer? a) schlichtet arbeitsrechtliche Streitigkeiten b) nimmt sozialpolitische Belange der Arbeitnehmer wahr c) schließt Tarifverträge ab d) vertritt die Interessen aller Wirtschaftszweige im Bereich des Handwerks e) ist eine Unterbehörde des Wirtschaftsministeriums 6) Wann darf ein Streik ausgerufen werden? a) wenn sich die Gewerkschaftsleitung für Streik ausspricht b) wenn die Arbeitgeber ein zu geringes Lohnangebot machen c) wenn der Gewerkschaft die staatliche Zustimmung vorliegt d) wenn sich 75% der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer in einer Urabstimmung für Streik ausgesprochen haben e) wenn die Arbeitnehmer diesen genehmigen 7) Was ist ein Ecklohn? a) Tariflohn einer bestimmten Lohngruppe b) Vorarbeiterlohn c) Lohn für ungelernte Arbeitskräfte d) Überstundensatz 8) Nennen Sie drei Inhalte des Manteltarifvertrags! a) Arbeitszeiten b) Gehalt c) Pausenzeiten d) Arbeitsbeginn e) Urlaubstage f) Kündigungsfristen
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Tarifverträge (T)
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