alles schriftlich vor Beginn, Ausbilder und Auszubildender, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, 1-4 Monate, Dauer nur bei befristeten Verträgen, Angabe ob 2 oder 3 Jahre, nennt man Vergütung, nennt man Gehalt oder Lohn, Mindestinhalte schriftlich spätestens nach einem Monat, 24 Tage pro Jahr, 4 Wochen Monatsende/Monatsmitte, in der Probezeit ohne Frist, nach der Probezeit nur bei wichtigem Grund, alle Orte an denen ausgebildet wird, möglichst viele Tätigkeiten, zu leistende Tätigkeiten, nicht länger als 8 Stunden pro Tag, Arbeitsort muss festgehalten werden, Gesetz legt Mindestdauer für Pausen und Höchstdauer für Arbeitszeit fest, je jünger desto mehr Urlaubstage, 1-6 Monate.

Bestandteile eines Arbeitsvertrags

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