Schuldenbremse - Verfassungsrechtliche Regelung zur Begrenzung der Aufnahme neuer Staatsschulden sowie zur Reduzierung des bestehenden Haushaltsdefizits in Deutschland., Nettodkreditaufnahme - bezeichnet bei öffentlichen Haushalten die DIfferenz aus der Aufnahme von neuen Krediten und der Tilgung von bestehenden Kreditverpflichtungen. , EU-Konvergenzkriterien - Im Vertrag von Maastricht (1992) haben sich die EUStaaten auf verschiedene Vorgaben geeinigt, um die wirtschaftliche Stabilität der Eurozone zu fördern: Der öffentliche Schuldenstand darf in den einzelnen Ländern nicht mehr als 60 % des BIP, das jährliche Haushaltsdefizit nicht mehr als 3 % des BIP betragen. , Konjunktur - bezeichnet die gesamtwirtschaftliche Nachfrage eines Landes, aber auch die Lage einzelner Branchen oder Unternehmen. Die Nachfrage- und Produktionsschwankungen führen zu einer Veränderung der Auslastung von Produktionskapazitäten., Bruttoinlandsprodukt (BIP) - umfasst den Wert aller Güter und Dienstleistungen, die innerhalb eines Jahres in einer Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Es ist eine Messgröße, die es erlaubt, die wirtschaftliche Leistung von Ländern zu vergleichen.,
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Grundbegriffe zur Schuldenbremse
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Wemm
Wirtschaft
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