1) Die Legislative — gesetzgebende Gewalt a) Der Kanzler und der Präsident machen die Gesetze zusammen. b) Das Parlament macht (verabschiedet) die Gesetze. 2) Die Exekutive — ausführende Gewalt a) Ämter, Verwaltung, Polizei, Landesregierungen und Minister führen die Gesetze aus. b) Nur die Polizei führt die Gesetze aus. 3) Die Judikative — Rechtsprechung a) Jeder kann das Gesetz anwenden und andere bestrafen. b) Die Richter wenden die Gesetze an und sprechen Recht in einem Prozess.

Die Gewaltenteilung

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