UN-Kinderrechtskonvention - - das Recht auf Gleichbehandlung, die primäre Beachtung des Kindeswohls, das Recht auf Leben und Entwicklung, die Achtung der Meinung und des Willens des Kindes, Jugendschutzgesetz - Ziel: Regeln und Kontrolle zum Umgang und der Nutzung altesunangemessener Inhalte und Dinge, Schweigepflicht - Ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute oder bekannt gewordene Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. , Aufsichtspflicht - Einschätzen von Kind und Situation, situationsabhängige Überwachung, Information über Gefahrquellen und Umgang damit, Ausspruch von Ge- Verboten, Jugendstrafrecht - Jugendliche gelten als "bedingt strafmündig", Schuldfähigkeit muss geprüft werden. , Kinder und Jugendhilfegesetz §8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Gefahreneinschätzung, InsoFa einbeziehen, bei Dringlichkeit Jugendamt informieren , Kinderrechte - Gewaltfreie Erziehung, Recht auf Bildung, Persönlichkeitsentfaltung, Fürsorge, Datenschutz - Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit Einwilligung der Eltern erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden. , Ziele von Schutzkonzepten - Prävention und Sensibilisierung zu Gewalt und Diskriminierungsformen, Qualitätssicherung und Handlungssicherheit,
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podle
Johnpiaspiecker
Sek I
Sozialkunde
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