der Erbe, -n - jd., der etwas erbt, dem ein Vermögen - z.B. durch den Tod der Eltern - zufällt, das Erbe, (nur Sing.) - das Vermögen, das jd. nach seinem Tod hinterlässt und das einer oder mehreren Personen zufällt, der See, -n - größere, stehende Wasserfläche im Inneren des Landes, die See, -n - das Meer, oft ein Teilmeer, die Steuer, -n - Teil des verdienten Geldes, das an den Staat (ans Finanzamt) gezahlt werden muss, das Steuer, - - Teil bei Autos, Schiffen und Flugzeugen, das zum Lenken dient, der Verdienst (Pl, selten: -e) - Geld, das man für Arbeit erhält, das Verdienst, -e - eine Tat, die anerkannt werden muss,

Substantive mit verschiedenem Genus und unterschiedlicher Bedeutung

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