1) Befristete Verträge sind nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Was ist KEIN sachlicher Grund? a) Vertretung während der Elternzeit b) Einstellung zur Probe c) Interner Stellenwechsel in einem Betrieb d) Saisonarbeit e) Azubi, der nach Ausbildung weiterbeschäftigt bleibt. f) Krankenvertretung 2) Ein Arbeitnehmer kann auch ohne sachlichen Grund einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen, wenn ... a) dieser 50 Jahre alt ist. b) dieser bei einem frischgebackenen Existenzgründer anfängt. c) der Arbeitnehmer schwerbehindert ist.  d) der Arbeitnehmer nur Teilzeit arbeiten möchte. 3) Wenn man das 52. Lebensjahr vollendet hat ... a) ... kann man nur noch befristet angestellt werden. b) ... sollte man in Rente gehen. c) kann man unter gewissen Umständen ohne Grund bis zu 5 Jahren befristet eingestellt werden.  d) ... kann der Arbeitsvertrag unbegrenzt befristet werden. 4) Befristete Arbeitsverhältnisse ... a) können nur einmal verlängert werden.  b) dürfen in der Regel insgesamt nicht länger als 3 Jahre befristet werden.  c) können als Einstieg in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis dienen . d) Sind generell verboten. e) Können bei Existenzgründung insgesamt 5 Jahre dauern. 5) Ein Arbeitnehmer hat erst dann Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn ... a) ... das Arbeitsverhältnis mehr als 6 Monate andauert. b) ... betriebliche Gründe dagegen sprechen. c) ... das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt. d) der Verwaltungsrat dafür stimmt.

Befristete Arbeitsverträge und Teilzeitverträge

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