die Arbeitsbedingungen - rechtliche und tatsächliche Umstände, unter denen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen, die Arbeitserlaubnis - ein Eintrag im Aufenthaltstitel bezeichnet, der es einem Ausländer erlaubt, in Deutschland zu arbeiten, die Arbeitszeit, en - für die Arbeit vorgesehene oder festgelegte Zeitspanne, die Fabrik, en - ein Unternehmen, wo bestimmte Waren, Produkte (oder Teile davon) in großer Stückzahl hergestellt werden, die Fortbildung, en - das Erwerben weiterer (zusätzlicher) für den Beruf notwendiger Kenntnisse , das Gehalt, Gehälter - regelmäßige [monatliche] Bezahlung der Beamt[inn]en und Angestellten, die Karriere - erfolgreicher Aufstieg im Beruf, die Landwirtschaft - planmäßiges Betreiben von Ackerbau und Viehzucht zum Erzeugen von pflanzlichen und tierischen Produkten, die Produktion, en - Erzeugung, Herstellung von Waren und Gütern, in Rente gehen - nicht mehr arbeiten müssen, die Steuer, - - bestimmter Teil des Lohns, Einkommens oder Vermögens, der an den Staat abgeführt werden muss, der Transport, e - das Transportieren von Dingen oder Lebewesen, das Unternehmen, - - [aus mehreren Werken, Fabriken, Filialen bestehender] Betrieb (im Hinblick auf seine wirtschaftliche Einheit), kündigen - das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen, übernehmen - etwas zu sich nehmen, was früher eine andere Person hatte, arbeitslos - ohne Arbeit, beruflich - den Beruf betreffend, berufstätig - einen Beruf ausübend, doppelt - zweimal so viel, halb - die Hälfte von etwas, kostbar - von hervorragender Qualität, aus teurem Material und daher sehr wertvoll, ökologisch - die Ökologie betreffend, sich selbstständig machen - für sich selbst arbeiten, tätig sein (als) - arbeiten als, wertvoll - von hohem [materiellem, künstlerischem oder ideellem] Wert,

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