Friedenspflicht - kein Streik und keine Aussperrung möglich, Tarifautonomie - keine Einmischung des Staates erlaubt, Unabdingbarkeit - keine Verschlechterung von Einelarbeitsverträgen erlaubt, allgemein verbindlich - der Vertrag gilt auch für Nicht-Mitglieder von Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband,

Grundsätze des Tarifvertrags

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