Der Bundestag hat im Prinzip ____ Abgeordnete, 299 aus den ____ und ____ durch die Landeslisten. Die Sitzverteilung im Bundestag wird auf der Basis der ____ berechnet, d. h., wenn eine Partei z. B. 30% der Zweitstimmen erhält, bekommt sie auch etwa 30% der Sitze. Dabei wird berechnet, wie sich die Gesamtanzahl der Sitze einer Partei auf die einzelnen Landeslisten dieser Partei verteilt (Verhältnis der Zweitstimmen pro Land = Verhältnis der Sitze pro Land). Zunächst werden die Sitze mit den Wahlkreissiegern besetzt (____), dann mit Kandidaten aus der Landesliste gefüllt. Wenn eine Partei durch Direktmandate mehr Sitze gewonnen hat, als ihr auf der Basis der gewonnenen Zweitstimmen zustehen, dann behält sie diese Direktmandate als sogenannte „____“. Dafür erhalten die anderen Parteien „____“. Um die Regierung zu bilden, braucht eine Partei die ____ ____ der Stimmen im Bundestag, also eine Stimme mehr als ____. Wenn sie diese Anzahl durch die Wahl nicht bekommen hat, muss sie mit einer oder mehreren anderen Parteien eine ____ bilden. Die Abgeordneten einer Partei im Bundestag bilden zusammen eine ____.

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