Steuerklasse I, Familienstand: Ledig, geschieden oder verwitwet, Kinder/Haushalt: Keine Kinder im Haushalt, Besonderheiten/Gehalt: Grundfreibetrag 2026: 12.348 €. Wer drunter liegt, zahlt 0 € Lohnsteuer., Steuerklasse II, Familienstand: Alleinerziehend, Kinder/Haushalt: Mindestens 1 Kind lebt im Haushalt, Besonderheiten/Gehalt: Entlastungsbetrag: Man zahlt weniger Steuern als in Klasse I, Steuerklasse III, Familienstand: Verheiratet / eingetragene Partnerschaft, Kinder/Haushalt: Partner ist in Klasse V, Besonderheiten/Gehalt: Für den besserverdienenden Partner. Höchste Freibeträge, kaum Abzüge, Steuerklasse IV, Familienstand: verheiratet / Eingetragene Partnerschaft, Kinder/Haushalt: Beide Partner verdienen etwa gleich viel, Besonderheiten/Gehalt: Standard für Ehepaare. Abzüge ähnlich wie in Klasse I, Steuerklasse V, Familienstand: verheiratet / eingetragene Partnerschaft, Kinder/Haushalt: Partner ist in Klasse III, Besonderheiten/Gehalt: Für den geringverdienenden Partner. Hohe Abzüge, da Freibeträge beim Partner sind., Steuerklasse VI, Familienstand: Unabhängig vom Familienstand, Kinder/Haushalt: Gilt für den Zweitjob (Nebentätigkeit), Besonderheiten/Gehalt: Höchste Abzüge. Kein Grundfreibetrag (jeder Euro wird besteuert).

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