Erdaushub, Die (zum Zwecke einer Baumaßnahme) aus dem Baugrund ausgehobene Erde, Baugrube, Bezeichnet den Teil des Unterbaus, der tiefer als das ursprüngliche Gelände liegt, Baugrund, Der Bereich des Bodens, der für die Errichtung eines Bauwerkes von Bedeutung ist., Auflockerungsfaktor, Das Volumenverhältnis des ungelösten Bodens zum gelösten Boden, Gründung, Es handelt sich um des Überganges zwischen Bauwerk und Boden., Fluchten, In der Vermessung, das Ausrichten von Punkten entlang einer gerade Linie, Waagerecht, Es ist eine Linie oder Konstruktion, die parallel zum Horizont verläuft., Senkrecht, Eine Linie oder Konstruktion, die genau aufrecht steht und den Erdboden im 90°-Winkel trifft, Neigung, Es ist ein allgemeiner Begriff für eine Schräge (sie kann aufwärts oder abwärts verlaufen), Steigung, Es geht schräg nach oben, Gefälle, Bezeichnet den Höhenunterschied zwischen zwei Punkten in Bezug auf die horizontale Strecke – also wie stark eine Fläche oder Strecke abfällt., Absteckung, Es ist die Übertragung und Kennzeichnung von vorher planerisch bestimmten Abmessungen auf ein Gelände oder Grundstück., Schnurgerüst, Dient der Positionierung der Außenkanteneines zu errichtenden Gebäudes und dessen Baugrube, Unterbau, Es bezeichnet die tragende und stabilisierende Schicht unter einem Bauwerk oder einer Konstruktion., Planum, Die technisch bearbeitete Oberfläche einer Bodenschicht mit festgelegten Eigenschaften., Dränage, Es ist ein technisches System um ein Gebäude wirkungsvoll vor anstehendem Wasser zu schützen., Sauberkeitsschicht, Dünne Schicht (aus Beton oder Kies), die sich zwischen der Baugrubensohle und dem Gebäudefundament befindet., Höhenmessung, In Vermessungstechnik der Bestimmung von Höhenunterschieden von Punkten der Erdoberfläche., Schutzstreifen, Es handelt sich um eine Sicherheitsmaßnahme: Ein Mindestabstand von 0,60 m zur Rohrgraben- bzw. Grabenkante muss unbedingt freigehalten werden. In diesem Bereich dürfen weder Erdaushub noch Materialien oder Werkzeuge gelagert werden, Arbeitsraum, in mindestens 0,50 m Raum zwischen Böschungsfuß (oder innenseite des Verbaus) und Mauerwerk das als geeignete Arbeitsplatz in der Rohrgraben oder Baugrube dienen soll.

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