Die Restitution (Rückgabe), In vielen Ländern (wie Deutschland, Österreich oder Frankreich) haben sich öffentliche Museen dazu verpflichtet, NS-Raubkunst zu identifizieren und eine „gerechte und faire Lösung“ zu finden. Das läuft fast immer auf eine Rückgabe hinaus., Der Rückkauf, Das Museum behält das Gemälde, zahlt den Erben aber den aktuellen Marktwert oder eine vereinbarte Entschädigung, Die Leihgabe, Das Gemälde wird offiziell an die Erben restituiert. Diese überlassen es dem Museum jedoch als dauerhafte Leihgabe, damit es weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

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