Steuerklasse I (eins), unverheiratete Arbeitnehmer/-innen ohne Kinder, Steuerklasse II (zwei), unverheiratete Arbeitnehmer/-innen mit Kinderns (Alleinerziehende), Steuerklasse III (drei), Ehepartner der deutlich mehr verdient (anderer Partner hat V), Steuerklasse IV (vier), Beide Ehepartner arbeiten und verdienen ungefähr gleich viel, Steuerklasse V (fünf), Ehepartner der weniger verdient (anderer Partner hat III), Steuerklasse VI (sechs), ein weiteres zusätzliches Arbeitsverhältnis

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