Steuerklasse I (eins) - unverheiratete Arbeitnehmer/-innen ohne Kinder, Steuerklasse II (zwei) - unverheiratete Arbeitnehmer/-innen mit Kinderns (Alleinerziehende), Steuerklasse III (drei) - Ehepartner der deutlich mehr verdient (anderer Partner hat V), Steuerklasse IV (vier) - Beide Ehepartner arbeiten und verdienen ungefähr gleich viel, Steuerklasse V (fünf) - Ehepartner der weniger verdient (anderer Partner hat III), Steuerklasse VI (sechs) - ein weiteres zusätzliches Arbeitsverhältnis,

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