Was kritisiert Altrichter et al. am „szientistischen“ Theorie-Praxis-Modell?, Dass es die epistemologische Autonomie praktischen Handelns durch seine Rückbindung an systemische Rationalitätsstandards überbetont., Dass es die Möglichkeit einer rein deduktiven Wissensanwendung zugunsten von Paradigmenpluralismus verwirft., Dass es die hermeneutische Verschmelzung von Theorie und Praxis durch poststrukturalistische Dekonstruktion unterläuft., Dass es die Relevanz von Handlungszwängen für wissenschaftliche Rationalitätskonzepte negiert., Wie wirkt sich die „doppelte Hermeneutik“ (Giddens) auf professionelles Handeln aus?, Sie destabilisiert handlungsleitende Wissensbestände durch permanente Retheoretisierung., Sie ermöglicht die Integration wissenschaftlicher Konstruktionen zweiter Ordnung in handlungspragmatische Deutungsmuster., Sie reduziert praktische Entscheidungsunsicherheit durch standardisierte Theorieimplementierung., Sie ersetzt implizites Erfahrungswissen durch explizite Forschungslogik., Welches Beispiel illustriert „Konstruktionen erster Ordnung“ (Schütz) im pädagogischen Kontext?, Die Operationalisierung von Kompetenzmodellen in curricularer Lernzieltaxonomie., Die subjektive Überzeugung einer Lehrkraft, dass stille Schüler unaufmerksam sind, basierend auf biografischer Unterrichtserfahrung., Die empirische Validierung von Unterrichtsmethoden durch kontrollierte Interventionsstudien., Die systemtheoretische Beschreibung von Schule als „autopoietisches System“., Warum ist „Handlungsentlastetheit“ in der Wissenschaft nach Altrichter et al. problematisch?, Weil sie zur Vernachlässigung der konstitutiven Rolle von Machtstrukturen in Wissensproduktionsprozessen führt., Weil sie einen „scholastischen Bias“ erzeugt, der die lebensweltliche Logik praktischer Akteure verfehlt., Weil sie die Replikationskrise sozialwissenschaftlicher Forschung durch mangelnde Praxisvalidierung verschärft., Weil sie die methodologische Triangulation qualitativer und quantitativer Forschungsdesigns unterminiert., Was kennzeichnet „reflexive Professionalität“ nach Altrichter et al.?, Die Fähigkeit, theoretisches Wissen unter Vernachlässigung organisationaler Rahmenbedingungen zu implementieren., Die systematische Übersetzung von Forschungsdaten in evidenzbasierte Handlungsalgorithmen., Die habitualisierte Verbindung von Theorierezeption, fallbezogener Urteilskraft und handlungsbegleitender Selbstbeobachtung., Die Delegation von Wissensanpassungsprozessen an intermediäre Akteure wie Bildungsadministrationen.
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