Einzelunternehmen: e.K. , Freiberufler, Kleingewerbetreibende, Ein Inhaber = 1 Gesellschafter, enge Bindung zwischen Inhaber und Unternehmen, Persönliche und unbeschränkte haftung, alleinige Geschäftsführung sowie Vertretung, Personengesellschaften: OHG, KG, mindestens ZWEI Gesellschafter, Enge Bindung zwischen Gesllschaftern und Unternehmen, Persönliche und unbeschränkte Haftung, Ausnahme bei der KG, alleinige Geschäftsführung und Vertretung, Kapitalgesellschaften: GmbH, AG, mindestens EIN Gesellschafter, Gesellschafter und Unternehmen können getrennt werden, Haftungsbeschränkung: nur betriebliches Vermögen, Trennung von Geschäftsführung und Vertretung,

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