das BAföG, Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Staatlicher Studienkredit, der nur teilweise zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Studium in niedrigen Raten und kann bei geringem Einkommen gestundet werden., das Praktikum, In vielen Studiengängen sind Praktika Pflicht. Studierende sammeln dadurch Erfahrungen in ihrem späteren Arbeitsbereich. Bezahlte Praktika helfen manchmal auch bei der Finanzierung des Studiums., Unterhalt von den Eltern, Eltern sind gesetzlich grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt. Die Höhe des Betrages hängt auch davon ab, ob die Kinder bei den Eltern wohnen bleiben oder ausziehen., Nebenjobs, Viele Studierende arbeiten neben dem Studium, z. B. in Cafés oder im Einzelhandel, um sich Geld dazuzuverdienen und ihre Haushaltskasse aufzustocken oder auch um Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln., die studentische Hilfskraft, Viele Studierende in Deutschland arbeiten als studentische Hilfskräfte für eine Professorin oder einen Professor. Sie bereiten Lehrveranstaltungen vor, halten Kontakt zu anderen Studierenden und erledigen administrative Aufgaben., das Stipendium, Stipendien sind privat oder öffentlich finanzierte Zuschüsse für ein Studium oder ein Forschungsvorhaben. Studierende können sich bei Stiftungen oder öffentlichen Institutionen bewerben und müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise sehr gute Leistungen haben oder soziales Engagement nachweisen können., das duale Studium, Ein duales Studium verbindet Studien- und Arbeitsphasen und wird auch von vielen Firmen in Deutschland angeboten. Die Studierenden werden entweder für ihre Arbeit in der Firma bezahlt oder erhalten eine durchgängige Finanzierung. Oft verpflichten sie sich, später für die Firma zu arbeiten, die sie während des dualen Studiums fördert..

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