14. WELCHE RECHTE HAT MAN ALS INHABER EINER UNIONSMARKE? Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das ____ Recht, ____ betreffende Kennzeichnung für die geschützten Waren oder Dienstleistungen ____ verwenden. ____ kann er grundsätzlich verlangen, ____ innerhalb ____ Schutzbereiches ____ Eintragung niemand ein identisches oder ____ ähnliches Zeichen verwendet, § 14 Markengesetz. Der Schutzbereich umfasst bei einer Eintragung in das Markenregister beim EUIPO alle EU-Staaten. 1. Im Falle einer Verletzung seiner Rechte stehen dem Markeninhaber verschiedene ____ gegen den Rechtsverletzer ____: a) Zum einen kann er ____ des Markengebrauchs verlangen, ____ die Gefahr einer Wiederholung droht. Zu diesem ____ wird er den Verletzer schriftlich abmahnen und binnen kurz____ Frist die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ verlangen. WICHTIG: Verschulden ist dabei nicht erforderlich, ____ bezüglich ____ Markenrechts schützt nicht vor einer ____ b) ____ hinaus hat der Markeninhaber in der Regel einen Anspruch ____ Schadensersatz. Da der tatsächlich entstandene Schaden aber meist kaum ____ ist, wird in aller Regel eine fiktive Lizenzgebühr berechnet. c) ____ kann der Markeninhaber die ____ die Abmahnung entstandenen Kosten ____ machen (zum Beispiel Rechtsanwaltskosten). d) ____ kann der nicht berechtigte Nutzer ____ bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die ____ mit der Marke gekennzeichneten Gegenstände zu vernichten oder zurückzurufen und Auskunft zu ____ über ____ Herkunft und Vertriebswege. 2. Zudem kann man die Marke ____ Lizenzen verwerten (d.h. er kann Dritten die Nutzungsrechte daran einräumen, ____ Zahlung einer Lizenzgebühr und ____ bestimmten vertraglich ____ Bedingungen (Zeitraum, ____ Gebiet, ____ Umfang etc.). Schließlich kann man eine Marke an ein____ ande____ komplett verkaufen.

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